Virtuelles Geschäftszimmer

Zeit ist für uns Reservisten ein knappes und hohes Gut. Hier im virtuellen Geschäftszimmer wollen wir daher - so weit als möglich - Abläufe digitalisieren, vereinfachen und die Erledigung am Rechner zu Hause ermöglichen. Damit auf gemeinsamen Übungen weniger Zeit für Papierkrieg draufgeht und mehr Zeit für Ausbildung bleibt.

Formulare

Hier einige Hinweise, Ausfüllhilfen und Blankoformulare zu den häufigsten Vorgängen im Dienstleben eines Reservisten. Falls Sie hier noch andere Vorgänge und Formulare sehen möchten, schreiben Sie uns bitte. Bitte beachten: Wir bemühen uns, diese Seite aktuell zu halten, geben aber keine Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder auf die Aktualität der Formulare.


1. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG UND ANLAGE


1.1. Hintergund


Dienst in der Reserve ist grundsätzlich freiwillig. Daher ist eine Einverständniserklärung (EVE) nötig, um zu einer Übung herangezogen werden zu können. Es gibt zwei Arten der Heranziehung, nach §61 SG (befristet Übung, grundsätzlich höchstens drei Monate) oder nach §63b (Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft, Erhalt oder Herstellung der Funktionsfähigkeit von Organisationseinheiten bei anders nicht abwendbaren Vakanzen, Bewältigung anders nicht rechtzeitig zu bewältigender Auftragsspitzen, grundsätzlich höchstens zehn Monate, siehe auch Hinweise auf bundeswehr.de).


1.2. Achtung neues Prozedere


Bitte stellen Sie ab sofort frühzeitig folgende Formulare für jede Übung, an der Sie im darauf folgenden Kalenderjahr teilnehmen wollen, zur Verfügung: EVE §61 und EVE §63b und Anlage EVE.


Beispiel: Sie wollen im Jahr 20xx an fünf Übungen teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie im Herbst des Jahres davor 5 x EVE §61 und 5 x EVE §63b und 5 x Anlage EVE an S1 schicken. Hinweis: S1 benötigt  jeweils die EVEs nach §61 und §63b, damit Sie maximal flexibel herangezogen werden können.


1.3. Formulare


Ausfüllhilfe EVE (gilt für §61 und §63b)

Die Hilfe wurde mit einem alten Antrag erstellt. Die Prinzipien bleiben gleich, auch wenn der Antrag sich ändert.


Blankoantrag EVE (enthält klickbare Option für §61 und §63b - siehe Hinweise in Ausfüllhilfe)

Version September 2024 (Vorsicht, Versionen ändern sich oft. Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version verwenden, sonst lehnt BAPers den Antrag ab).


1.4. Hinweise zu den Formularen


Es ist für S1 hilfreich, wenn Sie für jede Übung die drei Formulare EVE §61, EVE §63b und Anlage EVE in ein PDF zusammenfügen könnten, wie z.B. mithilfe dieser Seite. Wenn nicht, dann bitte eine Mail pro Übung; auf keinen Fall eine Mail mit allen Formularen für verschiedene Übungen durcheinander.


ACHTUNG: Wenn Sie die EVEs als PDF zurück schicken, dann darf weder die Unterschrift verschiebbar, noch darf der Text veränderbar sein, sonst lehnt BAPers das Dokument ab! Nutzen Sie in Ihrem PDF-Programm daher Funktionen wie "Dokument sperren", "Schreibschutz", "als PDF drucken/exportieren" o.ä. (Hinweise dazu gibt es hier). Wenn das nicht geht, dann bleibt Ihnen nur übrig, das Dokument auszudrucken, zu unterschreiben, wieder einzuscannen und den Scan zu schicken.



2. REINIGUNGS- UND REISEKOSTEN


Sie haben Anspruch auf Erstattung der Reinigungs- und Reisekosten, wenn Sie zu einer Übung o.ä. kommen (siehe dazu auch eine Erklärung, was beantragt werden kann).


Bitte bringen Sie bei der Einschleusung beide Anträge vollständig ausgefüllt und ausgedruckt mit. Die Anträge können Sie am Rechner ausfüllen; nutzen Sie diese Möglichkeit. Aus Zeit- und Arbeitsaufwandsgründen erfolgt eine nachträgliche Annahme nicht. Ebensowenig werden unleserliche, nicht vollständig oder falsch ausgefüllte Anträge von der S1-Zelle nachbearbeitet.


Bitte sehen Sie sich die Ausfüllhilfe genau an, bevor Sie Ihren Blankoantrag ausfüllen und abgeben


Die Anträge sind bei der Einschleusung vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben abzugeben


Reinigungskosten (für RDL & DVag)

Ausfüllhilfe / Blankoantrag


Reisekosten (für RDL)

Ausfüllhilfe/ Blankoantrag


Reisekosten (für DVag)

AusfüllhilfeBlankoantrag


Vereinsspende: Sie haben ab sofort und auf freiwilliger Basis die Möglichkeit Ihre Reise- und/oder Reinigungskosten direkt an den Verein zu spenden. Wenn Sie dies tun und damit den Verein unterstützen möchten, nutzen Sie bitte die Formulare unten. Diese haben die Kontonummer des Vereins und eine kurze Erklärung dazu schon eingetragen. Danke für Ihre Unterstützung!


Blankoantrag Reinigungskosten als Spende für Verein (für RDL & DVag)


Blankoantrag Reisekosten als Spende für Verein (für RDL)


Blankoantrag Reisekosten als Spende für Verein (für DVag)

Ein/Ausschleusung: Allgemeine Hinweise

Halten Sie folgende Unterlagen für die Einschleusung bereit:


5 x Heranziehungsbescheid (Kopien) 

  • 1 x für Sie (entfällt wenn Sie einen Truppenausweis haben)
  • 1 x für S1 bei Einschleusung
  • 1 x für Fahrkostenantrag 
  • 1 x für Reinigungskostenantrag
  • 1 x für Antrag auf Leistungen für den ReservedienstDie ausgefüllte „Mitteilung für die Rentenversicherung“ ist mit dem Antrag „Antrag auf Leistungen für Reservistendienst“ direkt an die Unterhaltssicherungsbehörde zu versenden (am besten via die App USG Online)

Fahrkarten (Reisekostenerstattung ist nur bei Vorliegen der Fahrkarten möglich!)


Sollten sich in der Zwischenzeit Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben, benötigen wir die entsprechenden Nachweise dafür (Bsp.: Geburt eines Kindes > Geburtsurkunde im ORIGINAL oder beglaubigte Kopie). Ansonsten ist die Pflege im PersWiSys nicht möglich.


Zum Thema USG §14 (Dienstgeld für Wochenenden) beachten Sie bitte die Hinweise im Bereich USG auf dieser Seite.

Geld (USG)

Lohn, Sold, Bezahlung, Geld - egal wie man es nennen möchte, sämtliche Zahlungen an Reservedienstleistende sind durch das Unterhaltsicherungsgesetz (USG) geregelt. Das Referat VII 3.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr leistet bundesweit die Unterhaltssicherung für Reservistendienstleistende. Dieses Referat ist daher auch der erste Ansprechpartner für Reservistinnen und Reservisten, wenn es um Zahlungen geht.


Hier eine kleine Auswahl an Seiten, die Ihnen zum Thema USG im Internet zur Verfügung stehen:


Vorsicht bei anderen Seiten, Foren oder Diskussionsgruppen im Internet! Dort wird oft viel Stuss erzählt, was falsche Erwartungen wecken kann. Halten Sie sich daher nur an die offiziellen Seiten des BAPers bzw. der Bundeswehr. Kontaktieren Sie für Rückfragen immer Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin im BAPers. Diese/n können Sie über diese Seite finden. Die S1-Zelle kann Ihnen nur bedingt weiterhelfen, da die Materie zu umfangreich ist. Daher bitte immer direkt an den Sachbearbeiter wenden!

  • USG Online

    Wer Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen möchte, kann dies seit Ende 2021 bequem online erledigen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat die Anwendung USG-Online eingeführt, die sowohl als Webanwendung als auch als App zur Verfügung steht. 


    USG-Online ist im Web unter USG-Online.Bundeswehr.de zu erreichen oder kann über die gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Erstnutzer können sich über USG-Online.Bundeswehr.de > Registrierung erstmalig anmelden und freischalten lassen.


    Sobald der Zugang freigeschaltet ist, kann man seine RDLs einpflegen und benötigte Dokumente wie z.B. den Heranziehungsbescheid, USG §14 (Dienst an Wochenenden), Rentenerklärung etc. einpflegen. Es werden sogar abfotografierte oder eingescannte Dokumente akzeptiert.

  • §14 USG (Dienstgeld für Wochenenden)

    Der Forderungsrnachweis wegen §14 USG (Dienstgeld) für geleisteten Dienst an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, wird automatisch durch S1 in SASPF gepflegt, daher erfolgt kein Ausdruck mehr.  Der Antrag hingegen, kann und darf nur vom Soldaten ausgefüllt werden und muss dann vom Soldaten an die USG-Behörde geschickt werden (am besten und einfachsten via die USG App). Die Prämie nach §14 muss vom Soldaten innerhalb von sechs Monaten nach der Übung beantragt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.


    Da der Antrag leicht verständlich und selbsterklärend ist, stellen wir hier nur den Blankoantrag ohne Ausfüllhilfe zur Verfügung.

  • Erklärung Rentenversicherungspflicht

    Für jede RDL benötigt das BAPers eine Erklärung zur Rentenversicherungspflicht. Diese ist mehr oder weniger selbsterklärend. Beachten Sie aber dazu bitte auch die Fragen/Antworten USG hier auf dieser Seite.

  • Fragen/Antworten USG

    OStGefr G. aus dem Bataillon hat sich mit der Unterhaltungssicherung (USG) in Verbindung gesetzt und mehrere Fragen bezüglich der Beantragung von Leistungen gestellt. Wir danken dem Kameraden und stellen hier die Fragen & Antworten für die Allgemeinheit zur Verfügung. Es gibt auch eine Präsentation mit Bildern dazu.


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    Frage: Mein Arbeitgeber Privatwirtschaft (AG, GmbH, GBR, o.ä.) zahlt bei einer RDL mein Gehalt weiter. Kann ich gleichzeitig Mindestleistung beantragen und beziehen?


    Antwort USG: Zahlt ein Arbeitgeber der privaten Wirtschaft RDL während einer Wehrübung das Gehalt weiter, so können RDL daneben auf Antrag die Mindestleistung erhalten.


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    Frage: Mein Arbeitgeber, jetzt aber öffentlicher Dienst (Feuerwehr, Kommunalbetrieb, Feuerwehr, Polizei, AÖR, o.ä.), zahlt bei einer RDL mein Gehalt weiter. Kann ich gleichzeitig Mindestleistung beziehen?


    Antwort: Zahlt ein öffentlicher Arbeitgeber das/den Gehalt/Lohn während einer Wehrübung weiter, so können RDL die Mindestleistung nach § 8 USG zwar beantragen, das/der weitergezahlte Gehalt/Lohn mindert jedoch die Mindestleistung. Soweit die Mindestleistung höher ist als das/der weiter gezahlte Gehalt/Lohn, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.


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    Frage: Wenn der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlt, dann wird auch vom AG weiterhin Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt. Auch die Bundeswehr zahlt bei einer RDL Rentenbeiträge ein. Ist eine "Doppelzahlung" ein rechtliches Problem?


    Antwort: Jeder RDL ist verpflichtet eine „Erklärung zur Rentenversicherungspflicht bei Reservistendienst“ zu jeder Wehrübung abzugeben. Sobald hier angekreuzt wird, dass das Arbeitsentgelt weiter gezahlt wird, werden für die Zeit der Wehrübung keine Beiträge seitens der Bundeswehr zur Deutschen Rentenversicherung abgeführt, um so eine Doppelzahlung zu vermeiden.


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    Frage: Kann ich für eine RDL, z.B. von Freitag bis Sonntag, in meinem Zivilbetrieb für den Freitag einen Urlaubstag nehmen, um an der RDL teilzunehmen?


    Antwort: Inwieweit während eines Urlaubs oder beim Abbau von Überstunden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Wehrübung machen können bzw. dürfen, liegt nicht im Entscheidungsbereich der Bundeswehr. Hier wäre es ratsam sich mit dem jeweiligen Arbeitgeber ins Benehmen zu setzen.


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    Frage: Kann ich für eine RDL, z.B. von Freitag bis Sonntag, in meinem Zivilbetrieb für den Freitag Überstunden nehmen, um an der RDL teilzunehmen?


    Antwort: Inwieweit während eines Urlaubs oder beim Abbau von Überstunden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Wehrübung machen können bzw. dürfen, liegt nicht im Entscheidungsbereich der Bundeswehr. Hier wäre es ratsam sich mit dem jeweiligen Arbeitgeber ins Benehmen zu setzen.


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    Frage: Angenommen, meine RDL beginnt Freitags um 12:00 Uhr. Ich muss vorher noch in meinem Zivilbetrieb kurz arbeiten, z.B. eine Krankmeldung vom Mitarbeiter/-in entgegennehmen oder eine Präsentation an meine Führungskraft weiterleiten, der diese Präsentation noch am Freitag benötigt. Ist das rechtlich gesehenein Problem?


    Antwort: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleitung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr anbieten, da dieser Tag vollumfänglich zur Dienstleistung/Übung gehört, unabhängig von der Uhrzeit des Dienstantritts (Zitat: „Beginn des Wehrdienstverhältnisses bei Dienstleistungen.)Das Wehrdienstverhältnis beginnt spätestens mit dem im Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SG)).


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    Frage: Selber Fall wie oben: Ich kann aber RDL erst um 14:00 Uhr anstatt um 12:00 Uhr beginnen. In Absprache mit dem Kommandeur ist dieser einverstanden. Ist das rechtlich ein Problem?


    Antwort: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleitung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr anbieten, da dieser Tag vollumfänglich zur Dienstleistung/Übung gehört, unabhängig von der Uhrzeit des Dienstantritts (Zitat: „Beginn des Wehrdienstverhältnisses bei Dienstleistungen).Das Wehrdienstverhältnis beginnt spätestens mit dem im Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SG)).Der Wunsch der Dienstleistungsdienststelle hinsichtlich eines Diensteintrittszeitpunktes nach 14:00 Uhr ist schriftlich zu begründen.RDL haben Anspruch auf alle ihnen zustehenden Leistungen nach dem USG ab dem ersten Tag im Heranziehungsbescheid, unabhängig vom Zeitpunkt des Dienstantritts. Es ist somit sicherzustellen, dass die Leistungen möglichst auch für tatsächlich geleisteten RD verwendet werden. Bei der Festlegung des Diensteintrittszeitpunktes nach 14:00 Uhr ist somit ein strenger Maßstab anzulegen.


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    Frage: Mein Arbeitgeber zahlt weiterhin Krankenkassenbeiträge während meiner RDL ein. Nun verletze ich mich bei der RDL während der Dienstzeit. Kommt die Heilfürsorge für die Behandlungskosten auf, oder meine gesetzliche Krankenkasse, oder muss ich gar selbst für die Kosten aufkommen, weil mein Krankenversicherungsstatus "schwebend" ist?


    Antwort: Während einer Wehrübung hat der RDLer freie Heilfürsorge. „Während der Wehrübung ruhen für RDL Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV). Die Ansprüche auf Leistungen von über RDL familienversicherten Angehörigen ruhen i.d.R. nicht. Es empfiehlt sich aber dringend (!), vor (!) Beginn des RD mit dem / der AG bzw. der Krankenkasse den Versicherungsschutz der familienversicherten Angehörigen zu klären; dies gilt insbesondere, wenn der RD länger als vier Wochen dauern soll. Der Heranziehungsbescheid ist unverzüglich dem / der AG bzw. der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter vorzulegen (§ 1Abs. 3 ArbPlSchG). Bei bestehender Versicherungspflicht in der gKV verständigen diese die Krankenkasse (§ 204 Abs. 1 S. 1 SGB V).“


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    Frage: Muss mein Arbeitgeber einer RDL grundsätzlich zustimmen (Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung (EVE)), oder reicht meine Zustimmung alleine aus? Gibt es eine zeitliche Grenze, ab wann der AG zustimmen muss (6 Wochen)? Gibt es Unterschiede anhand der Betriebsgröße (klein oder mittelständische Unternehmen oder Großunternehmen)?


    Antwort: Die Unterrichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers oder des Dienstherrn ist Aufgabe der Reservistinnen und Reservisten. Diese sind nach § 1 Abs. 3 oder § 9 Abs. 4 ArbPlSchG verpflichtet, den Heranziehungsbescheid nach Erhalt unverzüglich ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber oder ihrer bzw. ihrem Dienstvorgesetzten vorzulegen. Somit ist grundsätzlich (bzw. nach Gesetzeslage) kein Einverständnis des Arbeitgebers bei Heranziehungen bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr erforderlich. Da es sich in der Regel um Übungen auf freiwilliger Basis handelt, sollten Arbeitgeber und Dienststelle bereits in der Planungsphase über die beabsichtigte Maßnahme informiert werden, um hier Transparenz und Einvernehmlichkeit herzustellen und somit das zivile Beschäftigungsverhältnis nicht zu stören. In der Regel werden keine Anforderungen zu Reservistendiensten/Übungen mehr durch BAPersBw Abt VI umgesetzt, ohne dass eine Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt.

Ausfüllhilfen, Tipps & Tricks

Bitte legen Sie grundsätzlich keine mit der Hand ausgefüllte oder abfotografierte Formulare bei der S1-Zelle vor, denn diese sind oft schlecht leserlich und daher nicht bearbeitbar. Nutzen Sie stattdessen bitte die hier beschriebenen und erklärten Möglichkeiten, um die Formulare digital auszufüllen und zu unterschreiben.


Wir stellen für jedes Formular grundsätzlich eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Diese finden Sie im Bereich des jeweiligen Formulars oben.


Hilfreiche Webseiten

Word-Dokumente in PDF umwandeln

PDF-Dokumente ausfüllen

PDF-Dokument ausfüllen und unterschreiben

Unterschriftsgenerator

Unterschrift mit Mobiltelefon digitalisieren

Online-Programm zum digital Unterschreiben (gratis, keine Kontoeröffnung notwendig)

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